Widerrufsbelehrung für den Fernunterricht
Widerrufsbelehrung für den Fernunterricht
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
HÖHER Management GmbH & Co. KG
Zörbiger Straße 33-35, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Telefon: 03493 51560
Telefax: 03493 5156200
E-Mail: info@hoeher-akademie.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
3. Widerrufsbelehrung für den Präsenzunterricht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ,
HÖHER Management GmbH & Co. KG
Zörbiger Straße 33-35, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Telefon: 03493 51560
Telefax: 03493 5156200
E-Mail: info@hoeher-akademie.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stand: 08.02.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungs- und Teilnahmebedingungen der HÖHER Management GmbH & Co.KG®
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Art der Durchführung von Seminaren, Lehrgängen, Weiterbildungen und Trainingsveranstaltungen der HÖHER Management GmbH & Co. KG®. Bei Verträgen, die unter den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) fallen, gehen die gesetzlichen Regelungen des FernUSG vor.
1.2 Die Bedingungen gelten für alle Teilnehmer der vorgenannten Veranstaltungen unabhängig davon, ob diese sich persönlich anmelden und die Kosten tragen oder die Anmeldung durch Dritte erfolgt ist. Sie gelten zudem für die Personen, die die Teilnehmer anmelden und/ oder die Kosten hierfür tragen.
2. Voraussetzung zur Teilnahme
2.1 An den Veranstaltungen und Weiterbildungen der HÖHER Management GmbH & Co. KG® kann jeder Interessent teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.2 Die Teilnahmevoraussetzungen für unsere Seminare und Weiterbildungen sind verbindlich.
2.3 Die Teilnahmevoraussetzungen sind durch den Auftraggeber selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Teilnahmevoraussetzung entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.
3. Anmeldung
3.1 Für jede Veranstaltung/Weiterbildung ist ein HÖHER Management GmbH & Co. KG® -Anmeldeformular auszufüllen. Bei Inhouse-Weiterbildungen muss die Teilnehmerliste 4 Wochen vor Beginn der HÖHER Management GmbH & Co.KG® zur Verfügung stehen. Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber die unter Punkt 2. aufgeführten Voraussetzungen zur Teilnahme an.
3.2 Anmeldungen sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich an die HÖHER Management GmbH & Co. KG® zu richten. Sollten Sie eine Förderung in Anspruch nehmen, müssen die Fördergutscheine/-schecks mit der Anmeldung eingereicht werden. Sollte dies nicht geschehen bzw. werden diese nach einer festgesetzten Frist nicht nachgereicht, können diese bei der Rechnungslegung nicht berücksichtigt werden und die volle Summe wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.
3.3 Bei Veranstaltungen/Weiterbildungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den Auftraggebern. Ein mögliches unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung/Weiterbildung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme wird hierdurch nicht begründet. Sollten bei Gestattung der Teilnahme weitere Kosten entstehen, können diese dem unangemeldeten Teilnehmer bzw. Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
3.4 Sollte seitens der HÖHER Management GmbH & Co. KG® aus wichtigen Gründen ein Ersatztermin für den Beginn einer Veranstaltung/Weiterbildung benannt werden müssen, ist dieser für den Auftraggeber grundsätzlich verbindlich und durch seine/ihre Anmeldung zur Teilnahme verpflichtend. Die HÖHER Management GmbH & Co. KG® ist bemüht, einen Ersatztermin im Einvernehmen mit den Auftraggebern zu finden.
4. Durchführung
4.1 Die Veranstaltung/Weiterbildung wird entsprechend den veröffentlichten Programminhalten, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
4.2 Die HÖHER Management GmbH & Co. KG® behält sich den Wechsel von Referenten/Dozenten, Änderung im Programmablauf und Durchführungsort vor, sofern dies das Veranstaltungs-/Weiterbildungsziel nicht grundlegend verändert oder gefährdet.
4.3 Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung/Weiterbildung durch einen bestimmten Referenten bzw. einen bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Auch soweit Veranstaltungen/Weiterbildungen als Präsenzveranstaltungen geplant oder angekündigt sind, können diese auch auf Online-Veranstaltungen umgestellt und abgehalten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Präsenzveranstaltungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben oder behördlichen Auflagen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand am geplanten Ort durchgeführt werden könnten. Ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers in diesen Fällen besteht nur dann, wenn es diesem technisch unmöglich und damit unzumutbar wäre, diese Art der Veranstaltung/ Weiterbildung zu nutzen. HÖHER Management GmbH & Co. KG® behält sich vor, aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen, Veranstaltungen/Weiterbildungen zu verschieben oder abzusagen. Gleiches gilt bei Veranstaltungen/Kursen, bei denen eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart bzw. festgelegt ist, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
4.4 HÖHER Management GmbH & Co. KG® behält sich vor, aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenen Gründen, Veranstaltungen/Weiterbildungen zu verschieben oder abzusagen. Gleiches gilt bei Veranstaltungen/ Kursen bei denen eine
Mindestteilnehmerzahl vereinbart bzw. festgelegt ist, wenn die Mindestteil· nehmerzahl nicht erreicht wird.
4.5 Zertifikate/Zeugnisse/Teilnahmebescheinigungen/Urkunden werden nach dem Ende der letzten Veranstaltung und nach ggf. durchgeführten Prüfungen (nach dem Bestehen der Prüfung), jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der Gebührenrechnung, digital an den Auftraggeber/Rechnungsempfänger versandt.
Eine Zweitschrift kann, sofern die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, an den/die Teilnehmer/in auf Antrag aushändigt werden, dies setzt jedoch voraus, dass seitens des Auftraggebers/Rechnungsempfängers dem zugestimmt wird.
Eine Zweitschrift für den/die Teilnehmer/in ist nur dann auszustellen, wenn das Original abhandengekommen ist und keine Vereinbarungen zwischen Auftraggeber/Rechnungsempfänger und Teilnehmer/in bestehen, die dem Auftraggeber/Rechnungsempfänger ein Zurückbehaltungsrecht an den Zertifikaten/Zeugnissen/Teilnahmebescheinigungen und/oder Urkunden gegenüber dem Teilnehmer/in gibt.
Letzteres wird vermutet, wenn der Auftraggeber/Rechnungsempfänger nicht mehr existiert, sich in Insolvenz befindet oder das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet bzw. eingestellt wurde.
In den anderen Fällen hat dies der/die Teilnehmer/in glaubhaft zu machen. Diese Zweitschrift ist kostenpflichtig und richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der HÖHER Management GmbH & Co. KG®.
4.6 Terminverschiebungen: Sollten bei bereits vereinbarten Inhouse-Veranstaltungen oder Inhouse-Weiterbildungen (in den Räumlichkeiten des Auftraggebers) auf Wunsch des Auftraggebers/Rechnungsempfängers, aus Gründen die die HÖHER Management GmbH & Co. KG® nicht zu vertreten hat, eine Terminverschiebung notwendig werden, besteht die Option, einen fest vereinbarten Termin einmalig zu verschieben.
Der Wunsch hierzu muss bis 5 Werktage vor der geplanten Veranstaltung in schriftlicher Form bei der HÖHER Management GmbH & Co. KG® eingehen.
Für eine solche fristgerechte Verschiebung wird eine Bearbeitungspauschale erhoben.
Darüber hinaus ist die HÖHER Management GmbH & Co. KG® berechtigt, bereits angefallene Aufwendungen, die durch die Verschiebung des Termins nutzlos geworden sind, auf Nachweis dem Auftraggeber/Rechnungsempfänger in Rechnung zu stellen.
Eine Verschiebung liegt nur vor, wenn es zu einem wirklichen Ersatztermin kommt. Andernfalls – auch bei Verschiebungswünschen nach Frist – gilt der Wunsch als Verzicht. Dies gilt auch, wenn trotz Vorschlags von 3 Ersatzterminen innerhalb von max. 6 Monaten nach Ursprungstermin kein Termin angenommen oder wahrgenommen wird. Trotz Verzicht bleibt der Auftraggeber/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in verpflichtet, 90 % des Entgelts für die verschobene Veranstaltung abzgl. ersparter Aufwendungen zu zahlen.
Zahlung ist mit Rechnungslegung sofort fällig. Ein Nachweis höherer Einsparungen bleibt vorbehalten.
4.7 Ersatzteilnehmer: Bis zur Bestätigung der Weiterbildung durch die HÖHER Management GmbH & Co. KG® ist es möglich, einen Ersatzteilnehmer schriftlich zu benennen.
Dieser Teilnehmerwechsel ist kostenpflichtig laut aktueller Preistabelle.
Nach Kursbestätigung ist ein Wechsel nicht mehr möglich.
4.8 Die Beendigung einer Weiterbildung/eines Kurses ist bis innerhalb eines Jahres nach dem letzten Unterrichtstag möglich.
Bei Fernlehrgängen kann dies durch Verlängerung der Regellaufzeit hinausgezögert werden:
- erste Verlängerung kostenfrei
- zweite Verlängerung kostenpflichtig
- weitere Verlängerung nicht möglich
5. Datenschutz
5.1 Im Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, Auftraggeber und Rechnungsempfänger zur Leistungserbringung erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nur bei vorheriger Zustimmung bis zum jederzeit möglichen Widerruf.
5.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen – es sei denn, der Auftraggeber wünscht eine Zertifizierung oder Anerkennung durch übergeordnete Stellen.
Dann erfolgt die Weitergabe auf Basis berechtigten Interesses.
5.3 Widerruf: Die Einwilligung zur Datenspeicherung kann per E-Mail an
datenschutz@hoeher-akademie.de widerrufen werden.
5.4 Eine Einsicht in gespeicherte Daten kann ebenfalls unter dieser E-Mail beantragt werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Für die Teilnahme an den Veranstaltungen/Weiterbildungen werden Gebühren erhoben, deren Höhe vom jeweiligen Kursangebot abhängig ist.
6.2 Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig.
Dies erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto der HÖHER Management GmbH & Co. KG®.
6.3 Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.4 Für im Veranstaltungs-/Weiterbildungsprogramm ausgewiesene Prüfungen werden – sofern nicht ausdrücklich anders genannt – keine separaten Prüfungsgebühren der HÖHER Management GmbH & Co. KG® erhoben.
Eventuell entstehende externe Prüfungsgebühren sind zu erfragen.
6.5 Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Übernachtung und keine Verpflegung.
6.6 Auf Antrag kann Ratenzahlung vereinbart werden.
Diese erfolgt vorzugsweise und je nach Vereinbarung im Lastschrifteinzugsverfahren.
Nach zweifach wiederholter Nichteinlösung der Lastschrift oder bei nicht pünktlicher Zahlung per Überweisung der Monatsrate wird die Gesamtsumme sofort fällig.
Dies gilt auch, sofern eine Lastschrift durch den Auftraggeber/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in rückgebucht wurde.
6.7 Bei Anmeldungen mehrerer Inhouse-Veranstaltungen oder bei Inhouse-Seminarpaketbuchungen erfolgt die Rechnungslegung in einer Gesamtsumme 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Auf Wunsch kann die Rechnung in Raten, ohne Zuschlag, gezahlt werden. Sollte die Gesamtsumme bzw. die 1. Rate nicht bis 1 Woche vor Beginn auf unserem Konto eingegangen sein, ist die HÖHER Management GmbH & Co. KG® berechtigt,
- den Beginn der Veranstaltung zu verschieben
- und eine kostenpflichtige Bearbeitungspauschale zu erheben.
6.8 Bei Anmeldungen von lnhouse-Tagesveranstaltungen oder lnhouse-Weiterbildungen erfolgt die Rechnungslegung 6 Wochen vor Veranstaltungstermin bzw. -beginn. Auf Wunsch kann Ratenzahlung, zzgl. des aktuellen Ratenzuschlags (Ratenzahlung erfolgt im Lastschrifteinzugsverfahren) vereinbart werden. Sollte die Gesamtsumme bzw. die 1. Rate nicht bis zum in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel auf unserem Konto eingegangen sein, ist die Höher Management GmbH & Co. KG® berechtigt, den Beginn der Veranstaltung zu verschieben bzw. die Inhouse-Weiterbildung neu zu planen und eine kostenpflichtige Bearbeitungspauschale (10% der Gesamtsumme) wird fällig, sowie etwaig entstandene Stornierungskosten für die Dozentenbeauftragung.
6.9 Der Auftraggeber/Rechnungsempfänger ist verpflichtet, die Lehrgangsgebühren – insbesondere die vereinbarten Raten – regelmäßig und gemäß Ratenzahlungsplan zu zahlen.
7. Widerruf / Stornierung
7.1 Verbrauchern steht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.
Verbraucher im Sinne dieser Regelung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Das Widerrufsrecht besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen.
Über das Recht und seine Folgen wird in den schriftlichen Einzelverträgen gesondert förmlich belehrt und informiert.
Ein optionales Muster für die Erklärung des Widerrufs wird nach Beantragung bereitgestellt.
7.2 Sofern kein Widerrufsrecht besteht oder die Widerrufsfrist abgelaufen ist, kann der Auftraggeber die Anmeldung schriftlich gegenüber der HÖHER Management GmbH & Co. KG® stornieren. Bei Verträgen, die unter den Anwendungsbereich des FernUSG fallen, gehen auch insoweit die gesetzlichen Regelungen des FernUSG vor. Sofern die Stornierung formgerecht bei der HÖHER Management GmbH & Co. KG® eingeht, ist diese berechtigt, Stornokosten bezogen auf die Weiterbildungsgebühr wie folgt zu berechnen:
- beim Zugang der Erklärung mehr als 8 Wochen vor Veranstaltungs-/Weiterbildungsbeginn entstehen Kosten von 10% der Teilnahmegebühr,
- beim Zugang der Erklärung ab 8 – 6 Wochen vor Veranstaltungs-/Weiterbildungsbeginn entstehen Kosten von 50% der Teilnahmegebühr,
- beim Zugang der Erklärung weniger als 6 – 4 Wochen vor Veranstaltungs-/Weiterbildungsbeginn 90% der Teilnahmegebühr,
- beim Zugang der Erklärung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungs-/Weiterbildungsbeginn 100% der Teilnahmegebühr,
- beim Zugang der Erklärung, nachdem die Weiterbildung bestätigt wurde, 100% der Teilnahmegebühr.
7.3 Beim Fernbleiben oder bei einem nicht von der HÖHER Management GmbH & Co. KG® zu vertretenden Abbruch durch den Auftraggeber fällt die komplette Teilnahmegebühr dennoch an.
7.4 Dem Auftraggeber/Rechnungsempfänger bzw. Teilnehmer/in bleibt es nachgelassen, den Nachweis höherer ersparter Aufwendungen zu erbringen, als in den Stornokosten pauschalisiert bzw. von der HÖHER Management GmbH & Co. KG® angegeben.
8. Haftung
8.1 Muss eine Veranstaltung/Weiterbildung aus Gründen, welche die HÖHER Management GmbH & Co. KG® zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für Schäden haftet die HÖHER Management GmbH & Co. KG® nur,
- soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Ausschluss/Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von
- Leben
- Körper
- Gesundheit
…die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der HÖHER Management GmbH & Co. KG®
oder eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Die HÖHER Management GmbH & Co. KG® haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachten Eigentums.
9. Pflichten der Teilnehmer
9.1 Teilnehmende verpflichten sich, die für staatlich anerkannte Weiterbildungen erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig und vollständig bei der Hauptgeschäftsstelle einzureichen.
9.2 Die Hausordnung am Veranstaltungsort ist einzuhalten.
9.3 Den Anweisungen der Mitarbeitenden der HÖHER Management GmbH & Co. KG® im Rahmen der Hausordnung ist Folge zu leisten.
9.4 Teilnehmer verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an den Unterrichtseinheiten.
9.5 Für eine Prüfungszulassung gelten die jeweils gültigen Prüfungsordnungen.
9.6 Es besteht kein Anspruch auf Ausgleich von Fehlzeiten.
10. Ausschluss und Kündigung
10.1 Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten. Bei Verträgen nach dem FernUSG gelten die gesetzlichen Vorgaben.
10.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn:
- die Teilnahmegebühr nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird
- der Unterricht gestört wird
- das Lehrgangsziel nachweislich nicht mehr erreicht werden kann
- der Vertrag bereits mehr als das Doppelte der ursprünglichen Regellaufzeit läuft
- keine Prüfungsanmeldung binnen 6 Monaten nach letztem Unterrichtstag erfolgt
- Nach- oder Ersatzprüfungen nicht binnen 12 Monaten nach letztem Unterrichtstag abgeschlossen werden
Folge:
Das Lehrgangsverhältnis gilt als beendet, offene Zahlungen werden sofort fällig.
10.3 Statt einer Kündigung kann ein vorübergehender Ausschluss vom Unterricht erfolgen, wenn z. B. Zahlungsverzug besteht, aber das Lehrgangsziel noch erreichbar ist.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
11.2 Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB ist Bitterfeld.
12. Nutzungsbedingungen für Website und Formulare
12.1 Die Nutzung unserer Website und der bereitgestellten Formulare ist ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken gestattet.
12.2 Nutzer verpflichten sich, keine Inhalte oder Funktionen der Website missbräuchlich zu verwenden, insbesondere nicht für rechtswidrige, beleidigende, irreführende oder sicherheitsgefährdende Handlungen.
12.3 Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Inhalte auf unserer Website unterliegen dem Urheberrecht bzw. anderen Schutzrechten. Eine Nutzung über die Kursanmeldung hinaus, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
12.4 Wir behalten uns vor, den Zugang zu Formularen oder Inhalten zu sperren, wenn gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Stand: 12.09.2025
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