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2 Pflegekräfte und eine Pflegedienstleitung prüfen Ihre Fördermöglichkeiten für die Weiterbildungsförderung bei der HÖHER Akademie.

Weiterbilden. Fördern lassen. Geld zurück.

Bis zu 100 Prozent Deiner Weiterbildungskosten lassen sich refinanzieren oder fördern. Für Dich als Pflegekraft und für Deine Einrichtung. In einem kostenlosen Gespräch zeigen wir Dir, welcher Weg für Dich passt.

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Beratung für 100 % Refinanzierung
Viele Weiterbildungen holst Du Dir über die Kassen vollständig zurück. Wir zeigen Dir, welche Kurse das sind, was Du brauchst und wie Du bis zu 100 Prozent sparst.
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Zuschüsse über Dein Bundesland
Bildungsscheck, QualiScheck, Weiterbildungsbonus. Wie viel gefördert wird, ist je nach Bundesland und Programm verschieden. Wir prüfen mit Dir, welcher Zuschuss in Deiner Region für Dich drin ist.
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Checklisten für Antrag & Vorbereitung
Anträge sind nervig. Mit klaren Checklisten gehen wir sie mit Dir durch, Schritt für Schritt, vom Antrag bis zur Kursbuchung.
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Tipps für die Praxis
Wir sagen Dir, wann der Antrag raus muss und wie Du Kurs und Förderung zeitlich abstimmst. Damit Dir kein Geld verfällt.
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Viele zahlen zu viel, obwohl es nicht nötig ist. Mit unserer Beratung triffst Du fundierte Entscheidungen.

Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte verschenken jedes Jahr tausende Euro. Nicht weil das Geld fehlt, sondern weil ihnen niemand zeigt, wie sie es holen. Wir erklären Dir klar und ohne Fachchinesisch, welche Wege wirklich funktionieren und was sich für Dich lohnt.

Pflegekraft im Beratungsgespräch. Eine Frau hält ein Dokument in der Hand und informiert sich über Fördermöglichkeiten und Bildungsfinanzierung.

Refinanzierung leicht gemacht, so bekommst Du bis zu 100 % Deiner Weiterbildungskosten zurück

  • 1
    Weiterbildung buchen und durchführen.
  • 2
    Prüfung bestehen, Zertifikat und Zeugnis erhalten.
  • 3
    Verträge mit den Kassen abschließen.
  • 4
    Leistung erbringen und abrechnen.

Unsere Weiterbildungen entsprechen den Vorgaben der relevanten Sozialgesetzbücher.

Eine Refinanzierung ist unter anderem über folgende Paragrafen möglich:
  • § 82 SGB XI: Für stationäre Einrichtungen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen
  • § 132a SGB V: Für ambulante Dienste über Vergütungsvereinbarungen mit den Kassen
  • § 37c SGB V: Regelung zur besonderen Qualifikation in der außerklinischen Intensivpflege
  • § 45 SGB XI: Pflegeberater:innen zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Diese Weiterbildungen sind
100 % refinanzierbar über die Kassen.

Du gehst in Vorleistung und holst Dir das Geld zurück, sobald Du die neue Leistung mit der Kasse abrechnest. Ein Beispiel: Mit einer Wundexpertin im Team rechnest Du die Wundversorgung selbst ab, statt sie abzugeben.

Pflegeschüler nehmen an einer Inhouse-Weiterbildung teil und lernen gemeinsam am Bildschirm neue Pflegeinhalte mit Fördermöglichkeiten.

In vielen Fällen kommt zusätzlich eine Förderung infrage.

Neben der Refinanzierung über die Kassen gibt es Förderung vom Staat. Für Pflegekräfte über die Programme der Bundesländer. Und für Einrichtungen, die ihre festangestellten Pflegekräfte weiterbilden, wird ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen. Wie viel, hängt von der Größe Deines Betriebs ab:

  • Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
  • Unter 500 Beschäftigte: bis zu 50 %
  • Ab 500 Beschäftigte: bis zu 25 %

Dazu kommt ein Zuschuss zum Gehalt, das während der Weiterbildung weiterläuft, je nach Betriebsgröße zwischen 25 und 75 Prozent. Auch Fahrt- und Unterbringungskosten sind oft möglich. Wir prüfen ehrlich mit Dir, was für Deinen Betrieb drin ist.

Wichtig: Wie bei jeder Förderung gilt, vor der Anmeldung beraten lassen. Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden.

Förderung vs. Refinanzierung

Förderung (je nach Bundesland)
Refinanzierung (bis zu 100%)
Für wen?
Pflegekräfte, privat oder über den Arbeitgeber
Einrichtungen
Wie?
Zuschüsse über Landesprogramme
Rückerstattung durch die Kassen
Typische Weiterbildungen
Pflicht- und Fachweiterbildungen
Wundexperte, Pflegeberater, Versorgungsplanung letzte Lebensphase, Palliative Care
Voraussetzung
Wohnsitz oder Arbeitgeber im Förderland
Rahmenvertrag mit der jeweiligen Kasse
Antrag durch
TeilnehmerIn oder Einrichtung
Einrichtung

Häufig gestellte Fragen zum Thema Zahlung und Finanzierung

Zu allen Fragen & Antworten

Kann ich Fördermittel wie Bildungsgutscheine oder Aufstiegs-BAföG nutzen?

Wir sind als Bildungsträger nach AZAV zertifiziert. Für einzelne Weiterbildungen können wir festangestellte Pflegekräfte über ihren Arbeitgeber fördern lassen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Betriebsgröße ab: bei unter 50 Beschäftigten bis zu 100 Prozent der Kosten, bei unter 500 bis zu 50 Prozent, ab 500 bis zu 25 Prozent. Dazu kommt ein Zuschuss zum Gehalt während der Weiterbildung. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit für Arbeitssuchende lösen wir nicht ein. Das Aufstiegs-BAföG gilt bei uns weiterhin nicht.

Kann ich die Weiterbildung in Raten zahlen?

Ja, Ratenzahlung ist möglich. Du erhältst auf Wunsch ein individuelles Zahlungsangebot.

Übernimmt mein Arbeitgeber die Kosten?

Oft ja. Sprich Deinen Arbeitgeber auf Kostenübernahme oder Freistellung an. Wir geben Dir die Argumente an die Hand, die dabei helfen.

Können Arbeitgeber sich die Weiterbildungskosten refinanzieren lassen?

Ja. Bei bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen holt sich der Arbeitgeber die Kosten vollständig über die Kassen zurück, besonders bei Pflichtweiterbildungen nach § 132 SGB V. Unsere Kundenbetreuung sagt Dir, ob und wie das in Deinem Fall geht.

Kann ich den Kurs stornieren oder verschieben?

Ja, beides geht. Je nach Kurs gelten andere Fristen. Die genauen Regeln stehen in den AGB und im Schulungsvertrag.
ina green
Ina Liebner Expertin für Pflegeweiterbildungen

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Du willst wissen, ob sich Dein Kurs refinanziert oder welche Fördermittel für Dich da sind? Dann sprich mit uns. Wir finden mit Dir den besten Weg, damit Du keine Möglichkeit verpasst. Kostenlos und unverbindlich.

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