Weiterbilden. Fördern lassen. Geld zurück.
Bis zu 100 Prozent Deiner Weiterbildungskosten lassen sich refinanzieren oder fördern. Für Dich als Pflegekraft und für Deine Einrichtung. In einem kostenlosen Gespräch zeigen wir Dir, welcher Weg für Dich passt.
Viele zahlen zu viel, obwohl es nicht nötig ist. Mit unserer Beratung triffst Du fundierte Entscheidungen.
Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte verschenken jedes Jahr tausende Euro. Nicht weil das Geld fehlt, sondern weil ihnen niemand zeigt, wie sie es holen. Wir erklären Dir klar und ohne Fachchinesisch, welche Wege wirklich funktionieren und was sich für Dich lohnt.
Refinanzierung leicht gemacht, so bekommst Du bis zu 100 % Deiner Weiterbildungskosten zurück
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1Weiterbildung buchen und durchführen.
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2Prüfung bestehen, Zertifikat und Zeugnis erhalten.
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3Verträge mit den Kassen abschließen.
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4Leistung erbringen und abrechnen.
Unsere Weiterbildungen entsprechen den Vorgaben der relevanten Sozialgesetzbücher.
- § 82 SGB XI: Für stationäre Einrichtungen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen
- § 132a SGB V: Für ambulante Dienste über Vergütungsvereinbarungen mit den Kassen
- § 37c SGB V: Regelung zur besonderen Qualifikation in der außerklinischen Intensivpflege
- § 45 SGB XI: Pflegeberater:innen zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Diese Weiterbildungen sind
100 % refinanzierbar über die Kassen.
Du gehst in Vorleistung und holst Dir das Geld zurück, sobald Du die neue Leistung mit der Kasse abrechnest. Ein Beispiel: Mit einer Wundexpertin im Team rechnest Du die Wundversorgung selbst ab, statt sie abzugeben.
In vielen Fällen kommt zusätzlich eine Förderung infrage.
Neben der Refinanzierung über die Kassen gibt es Förderung vom Staat. Für Pflegekräfte über die Programme der Bundesländer. Und für Einrichtungen, die ihre festangestellten Pflegekräfte weiterbilden, wird ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen. Wie viel, hängt von der Größe Deines Betriebs ab:
- Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
- Unter 500 Beschäftigte: bis zu 50 %
- Ab 500 Beschäftigte: bis zu 25 %
Dazu kommt ein Zuschuss zum Gehalt, das während der Weiterbildung weiterläuft, je nach Betriebsgröße zwischen 25 und 75 Prozent. Auch Fahrt- und Unterbringungskosten sind oft möglich. Wir prüfen ehrlich mit Dir, was für Deinen Betrieb drin ist.
Wichtig: Wie bei jeder Förderung gilt, vor der Anmeldung beraten lassen. Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden.
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
- Rheinland-Pfalz
- Hamburg
- Schleswig Holstein
- Dein Bundesland nicht gefunden? Ruf uns an: 03493 – 51560
Förderung vs. Refinanzierung
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zahlung und Finanzierung
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