Mo–Do: 7:30–16:30 Uhr, Fr: 7:30–14 Uhr
finanzierung

Weiterbilden. Fördern lassen. Geld zurück.

Sichere Dir bis zu 100 % Refinanzierung oder Förderung für Deine Pflegeweiterbildung. Wir zeigen Dir, wie.

Headphones Customer Support Question Streamline Ultimate Regular Free
Beratung für 100% Refinanzierung
Viele Weiterbildungen lassen sich über Kassen vollständig refinanzieren. Wir zeigen Dir, welche Kurse in Frage kommen, was Du brauchst und wie Du bis zu 100 % sparst.
Saving Money Flower Streamline Ultimate Regular Free
Bis zu 70 % Förderung je Bundesland
Ob Bildungsscheck, QualiScheck oder Weiterbildungsbonus, wir prüfen mit Dir, welche Förderung in Deinem Bundesland passt und was Du dafür tun musst. Viele Bundesländer fördern Deine Weiterbildung mit bis zu 70 % Zuschuss.
Notes Checklist Flip Streamline Ultimate Regular Free
Checklisten für Antrag & Vorbereitung
Mit klaren Checklisten und Tipps begleiten wir Dich Schritt für Schritt, vom Antrag bis zur Kursbuchung.
Reward Stars 4 Streamline Ultimate Regular Free
Tipps für die Praxis
Wir sagen Dir, wann Du den Antrag stellen solltest, wie Du Kurs und Förderung optimal zeitlich abstimmst und worauf Du in der Umsetzung achten musst.
kostenlose Beratung buchen

Viele zahlen zu viel, obwohl es nicht nötig ist. Mit unserer Beratung triffst Du fundierte Entscheidungen.

Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte verschenken jedes Jahr tausende Euro, weil sie ihre Finanzierungsmöglichkeiten nicht kennen oder nicht wissen, wie sie sie richtig nutzen. Wir erklären Dir klar und verständlich welche Optionen wirklich funktionieren und was sich lohnt.

Pflegekraft im Beratungsgespräch. Eine Frau hält ein Dokument in der Hand und informiert sich über Fördermöglichkeiten und Bildungsfinanzierung.

Refinanzierung leicht gemacht, so bekommst Du bis zu 100 % Deiner Weiterbildungskosten zurück

  • 1
    Weiterbildung buchen und durchführen
  • 2
    Prüfung bestehen, Zertifikat und Zeugnis erhalten
  • 3
    Verträge mit den Kassen abschließen
  • 4
    Leistung erbringen und abrechnen

Unsere Weiterbildungen entsprechen den Vorgaben der relevanten Sozialgesetzbücher.

Eine Refinanzierung ist unter anderem über folgende Paragrafen möglich:
  • § 82 SGB XI: Für stationäre Einrichtungen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen
  • § 132a SGB V: Für ambulante Dienste über Vergütungsvereinbarungen mit den Kassen
  • § 37c SGB V: Regelung zur besonderen Qualifikation in der außerklinischen Intensivpflege
  • § 45 SGB XI: Pflegeberater:innen zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Pflegeschüler nehmen an einer Inhouse-Weiterbildung teil und lernen gemeinsam am Bildschirm neue Pflegeinhalte mit Fördermöglichkeiten.

In manchen Fällen kommt auch eine Förderung infrage

Wir prüfen mit Dir gemeinsam, ob eine öffentliche Förderung infrage kommt. Diese Programme unterscheiden sich stark je nach Bundesland und Zielgruppe.

  • Checklisten für Dein Bundesland
  • Hinweise zu Förderbedingungen und Fristen
  • Einschätzung, ob sich eine Antragstellung lohnt

Wichtig: Antrag vor der Anmeldung stellen!
Die meisten Förderstellen akzeptieren Anträge nur vor Kursbeginn.

Förderung vs. Refinanzierung

Förderung (bis zu 70%)
Refinanzierung (bis zu 100%)
Für wen?
Pflegekräfte (privat oder über Arbeitgeber)
Einrichtungen
Wie?
Zuschüsse über Landesprogramme
Rückerstattung durch die Kassen
Typische Weiterbildungen
Pflicht und Fachweiterbildungen
Wundexperte, Pflegeberater, Berater in der Versorgung letzte Lebensphase, Palliative Care
Voraussetzung
Wohnsitz/ Arbeitgeber im Förderland
je Rahmenvertrag/Vertrag mit der jeweiligen Kasse
Antrag durch
TeilnehmerIn oder Einrichtung
Einrichtung

Häufig gestellte Fragen zum Thema Zahlung und Finanzierung

Zu allen Fragen & Antworten

Kann ich Fördermittel wie Bildungsgutscheine oder Aufstiegs-BAföG nutzen?

Nein, Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit sowie das Aufstiegs-BAföG können bei uns leider nicht eingelöst werden.

Es gibt jedoch eine Vielzahl anderer staatlicher Förderprogramme – von regionalen Zuschüssen bis hin zu Weiterbildungsprämien, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Wir selbst bieten keine geförderten Programme an, beraten Dich aber gern individuell zu den Möglichkeiten, die für Dich infrage kommen.

Kann ich die Weiterbildung in Raten zahlen?

Ja, Ratenzahlung ist möglich. Du erhältst auf Wunsch ein individuelles Zahlungsangebot.

Übernimmt mein Arbeitgeber die Kosten?

In vielen Fällen ja – sprich mit Deinem Arbeitgeber über eine Kostenübernahme oder Freistellung.

Können Arbeitgeber sich die Weiterbildungskosten refinanzieren lassen?

Ja, bei bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, sich die Kosten vollständig durch die Kassen rückerstatten zu lassen. Dies ist insbesondere bei Pflichtweiterbildungen gemäß § 132 SGB V der Fall. Unsere Kundenbetreuer beraten Dich gern individuell dazu, ob und wie eine Refinanzierung in Deinem konkreten Fall möglich ist.

Kann ich den Kurs stornieren oder verschieben?

Ja, beides ist möglich – je nach Kurs gelten unterschiedliche Fristen. Die genauen Regelungen findest Du in den AGB und im Schulungsvertrag.
Ina Liebner Expertin Pflegeweiterbildungen
Ina Liebner Expertin für Pflegeweiterbildungen

Sichere Dir jetzt Deine kostenlose Beratung

Du willst wissen, ob Dein Kurs refinanzierbar ist oder ob es Fördermittel für Dich gibt? Dann sprich mit uns. Wir helfen Dir dabei, den besten Weg zu finden, damit Du keine Finanzierungsmöglichkeit verpasst.

    Mit Klick auf den untenstehenden Button akzeptierst du unsere AGB und bestätigst unsere Datenschutzerklärung.